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Landesverordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein, Stand 08.04.2020

Amt Hürup

Es gibt eine neue Landesverordnung vom 08.04.2020.

Wichtigste Änderung ist die Klarstellung unter § 2 Abs. 3a. Dort werden die erlaubten Einreisen nach Schleswig-Holstein durch Familienangehörige und Partner geregelt.

Weitere Informationen können der beigefügten Datei entnommen werden.

 

Kontakt Amt Hürup

Amt Hürup

Schulstr. 1
24975 Hürup

 

 Telefon (04634) 880
E-Mail E-Mail: