Allgemeinverfügung des Kreises SL-FL über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus, Stand: 12.12.2020
Amt Hürup
gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 28a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und § 106 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:
"Im öffentlichen Raum sind der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt"
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