Beendigung der Aufstallpflicht von Geflügel ab 21.03.2022
Amtliche Bekanntmachung zur Aufhebung der Anordnung
zum Schutz gegen die Geflügelpest des Kreises Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg zum 21. März 2022
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalter im Kreis Schleswig-Flensburg sowie in der Stadt Flensburg vom 11. Januar 2022 wird mit Wirkung vom
21. März 2022 aufgehoben.
Kreis Schleswig-Flensburg
Der Landrat
Fachdienst Veterinärmedizin und
Verbraucherschutz
Im Auftrage
Dr. Volker Jaritz
Ltd. Kreisveterinärdirektor
Schleswig, den 18. März 2022