Landesverordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein, Stand 08.04.2020

Amt Hürup

Es gibt eine neue Landesverordnung vom 08.04.2020.

Wichtigste Änderung ist die Klarstellung unter § 2 Abs. 3a. Dort werden die erlaubten Einreisen nach Schleswig-Holstein durch Familienangehörige und Partner geregelt.

Weitere Informationen können der beigefügten Datei entnommen werden.