Leitfaden Mindestanforderungen Hygienekonzepte für gastronomische und Beherbergungsbetriebe, 08.06.2020
Amt Hürup
Der Leitfaden des Landes Schleswig-Holstein, gültig ab 08.06.2020, für die Mindestanforderungen für gastronomische und Beherbergungsbetriebe ist untenstehend als Datei hinterlegt.
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