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Blackout - was bedeutet das?

Amt Hürup

In der aktuellen Zeit liest und hört man immer wieder von einem möglichen Blackout. Aber was bedeutet das eigentlich?

 

Von einem Blackout (deutsch: Verdunkelung) wird im Zusammenhang mit der sogenannten kritischen Infrastruktur, zu der auch die Stromnetze zählen, dann gesprochen, wenn es zu einem Totalausfall des Stromnetzes kommt.

Solange sich dabei ein Stromausfall nur auf einen kleineren, örtlich begrenzten Bereich und auch nur über einen relativ kurzen Zeitraum (bis zu 8 Stunden) beschränkt, ist das zwar eine ärgerliche Situation, dennoch liegt das Ereignis dann (in der Regel) unterhalb der „Katastrophenschwelle“.

Bei einem länger andauernden Stromausfall sind allerdings Auswirkungen auf viele Bereiche des täglichen Lebens gegeben: elektrisches Licht ist nicht mehr vorhanden, ein Heizungsausfall ist möglich, Kochen auf dem Herd ist nicht mehr möglich, WLAN und das Telefon- und Handynetz funktionieren nicht mehr. Auch ein Alarmieren der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der Polizei kann erschwert oder nicht möglich sein.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines großflächigen Stromausfalls im Norden Deutschlands ist weiterhin sehr gering, aber eben nicht gänzlich auszuschließen.

Wir möchten für dieses Thema sensibilisieren und empfehlen jedem Haushalt, einen Vorrat an Wasser, Lebensmitteln und Medikamenten anzulegen.

Mehr Informationen über geeignete Vorräte und weitere Maßnahmen sind auf der Internetseite des BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) vorhanden: www.bbk.bund.de

Auch auf der Kreisseite des Kreises Schleswig-Flensburg wird aktuell informiert: www.schleswig-flensburg.de

Es schadet nicht, sich hier schlau zu machen und das Wichtigste im Haus zu haben.

Für den Fall der Fälle richtet das Amt Hürup zurzeit sogenannte „Leuchttürme“ ein. An diese Stellen kann sich jede Person wenden, die Hilfe benötigt. Die Standorte werden zügig bekannt gegeben.

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat ein Meldeformular für Personen, die besondere Hilfe benötigen (z. B. Dialysepatienten, Personen mit Beatmungsgerät, andere gesundheitliche Einschränkungen) erarbeitet. Dieses ist auf der Homepage des Amtes Hürup (www.amt-huerup.de) hinterlegt oder kann persönlich im Amt Hürup abgeholt werden. Wer sich angesprochen fühlt, darf dieses Formular gerne ausgefüllt an das Amt Hürup zurückgeben.

Jan-Nils Klindt

Amtsvorsteher

 

Kontakt Amt Hürup

Amt Hürup

Schulstr. 1
24975 Hürup

 

 Telefon (04634) 880
E-Mail E-Mail: