Bauleitpläne im Verfahren
Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung, Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Gemäß § 4a des Baugesetzbuches (BauGB) sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen und der Inhalt der auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet bereitzustellen.
Aktuell laufende Verfahren:
Gemeinde Großsolt:
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Zur Au"
Bekanntmachtung der öffentlichen Auslegung vom 04.12.2023 - 12.12.2023