Bauleitpläne im Verfahren
Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung, Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Gemäß § 4a des Baugesetzbuches (BauGB) sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen und der Inhalt der auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet bereitzustellen.
Aktuell laufende Verfahren:
Gemeinde Husby:
Satzung über die Einbeziehung der Fläche "Toberg" in den im Zusammenhang bebauten Gremmerup-Nord der Gemeinde Husby
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs
Satzung Gremmerup-Nord Entwurf