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Bauleitpläne im Verfahren

Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung, Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Gemäß § 4a des Baugesetzbuches (BauGB) sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen und der Inhalt der auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet bereitzustellen.

 

Aktuell laufende Verfahren:

 

Gemeinde Husby:

 

Satzung über die Einbeziehung der Fläche "Toberg" in den im Zusammenhang bebauten Gremmerup-Nord der Gemeinde Husby

 

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs

Satzung Gremmerup-Nord Entwurf

Informationspflichten DSGVO

 

Kontakt Amt Hürup

Amt Hürup

Schulstr. 1
24975 Hürup

 

 Telefon (04634) 880
E-Mail E-Mail: