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Begrüßungsgeld für Neugeborene der Gemeinde Großsolt


Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Großsolt bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern seit 2010 Beitragszahlungen für den Schutz von neugeborenen Kindern. Mit diesen Geldern möchte die Gemeinde ihre besondere Zuwendung für die örtliche Gemeinschaft und Wertschätzung gegenüber Großsolter Familien zeigen. Es geht aber auch darum, zum Kindeswohl beizutragen und die Allgemeingesundheit der Neugeborenen zu unterstützen. Mögliche Kinderkrankheiten können durch die Untersuchung frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Die Kinder werden im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen geimpft, was zur Grundimmunisierung gegen die häufigsten Kinderkrankheiten beiträgt.   

Die Auszahlung des Beitrags kann dann erfolgen, wenn die für die Zuwendung nachzuweisenden Vorsorgeuntersuchungen für das Kind wahrgenommen wurden.

Diese sind wie folgt gestaffelt:

U1: unmittelbar nach der Geburt
U2: 3. - 10. Lebenstag des Kindes
U3: 4. - 6. Lebenswoche des Kindes
U4: 3. - 4. Lebensmonat des Kindes
U5: 6. - 7. Lebensmonat des Kindes
U6: 10. - 12. Lebensmonat des Kindes
U7: 21. - 24. Lebensmonat des Kindes

Auszahlungsweise/Voraussetzungen
1.  Auszahlung in Höhe von 125,00 € nach bestätigter U1 bis U5
2.  Auszahlung in Höhe von 125,00 € nach bestätigter U6 und U7, vorausausgesetzt U1 bis U5 sind ebenfalls erfolgt

Die Antragstellung muss bis zum Ende des 9. Lebensmonats des Kindes für die erste Auszahlung und bis zum Ende des 26. Lebensmonats des Kindes für die die zweite Auszahlung erfolgen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Kind im Haushalt seiner Sorgeberechtigten leben muss und diese Bürger der Gemeinde Großsolt sein müssen.

Insgesamt zahlt die Gemeinde bis zu 250,00 € für jedes neugeborene Kind innerhalb des Gemeindegebiets.


Notwendige Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Nachweis der jeweiligen Vorsorgeuntersuchungen
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie des Personalausweises des/der Sorgeberechtigten

Ansprechpartner

Bürgerservice
Schulstr. 1
24975 Hürup

Frau Andresen
Zi. 4 / EG
Telefon (04634) 8826
Telefax (04634) 8822


Formulare


Merkblätter

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Kontakt Amt Hürup

Amt Hürup

Schulstr. 1
24975 Hürup

 

 Telefon (04634) 880
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