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Datenschutz

Die Betreiber dieser Seite nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und handeln entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Ihre Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff, Verlust und Zerstörung geschützt.

 

Verantwortliche Stelle:

Amt Hürup

Der Amtsvorsteher

Schulstraße 1

24975 Hürup

 

Datenschutzbeauftragte/r:

Die Aufgabe ders Datenschutzbeauftragten des Amtes Hürup übernimmt durch Bestellung der IT-Zweckverband kommunit. Bei Fragen zum Datenschutz oder vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes können Sie sich an die Datenschutzbeauftragte dort wenden:

 

Tanja Roßmann

c/o kommunit IT-Zweckverband

Ramskamp 71-75, 25337 Elmshorn

Telefon: 04121/6404-929

Email:

 

 

Beschwerderecht:

Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Diese ist wie folgt zu erreichen.

 

Die Landesbeauftragte für Datenschutz

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98, 24103 Kiel

Tel.: 0431-988 12 00

 

 

kurzgefasst:

  • Unser System nutzt Cookies um die Webseite benutzerfreundlich und effektiver zu machen (insbesondere Menüführung, Spracheinstellungen, menübezogene Bannerbilder, Schriftgrößeneinstellung, ...)
  • Cookies haben in der Regel eine Lebensdauer von maximal 24 Stunden und werden nicht zur Identifizierung von Besuchern genutzt
  • Server-Logs werden aus Sicherheitsgründen für 48 Stunden vorgehalten (anschließend gelöscht) und beinhalten folgende Daten:
    • Angefragte Seite
    • Referrer URL
    • Datum und Uhrzeit der Serveranfrage
    • Status der Serverabfrage
    • übertragende Datenmenge
    • IP-Adresse
    • User-Agent (Browser & Betriebssystem)
  • Server-Logs werden nicht mit anderen Datenquellen zusammengeführt und nur geprüft, wenn Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung vorliegt
  • Unsere Server haben Ihren Standort in Deutschland.
  • IP-Adressen werden vom System standardmäßig nicht gespeichert (Ausnahme: Server-Logs - siehe oben)
  • Die Newsletter-Funktion speichert die E-Mail-Adressen, die eingetragen wurden. Die Newsletter haben einen Link zum Austragen am Ende der verschickten Mail und die Eintragung kann so immer widerrufen werden.
  • Die Newsletter-Eintragungen wird standardmäßig über einen an die E-Mail verschickten Aktivierungslink bestätigt, um Missbrauch zu vermeiden.
  • Bei einer Eintragung in den Newsletter wird der Zeitpunkt der Eintragung und der Bestätigung abgespeichert.
  • Bei einer Abmeldung des Newsletter wird die E-Mail vollständig aus dem System gelöscht.
  • Die Social-Plugins, die über unser System aktiviert werden können (im Contentbereich oder über Share-Buttons an Rand der Webseite) sind reine Verlinkungen und übertragen somit beim Aufruf unserer Seiten noch keine Daten an die entsprechenden Anbieter.
  • Zur Absicherung vor Missbrauch von Formularen kann das ReCaptcha von Google zum Einsatz kommen, wobei der optionale Paramter 'remoteip' bei der API-Abfrage nicht von unserem System gesetzt wird. Für dieses Captcha gelten abweichende Datenschutzbestimmungen des Unternehmen Google. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ .
  • Die Daten-Server unter den folgenden Domains gehören mit zu unserem System und haben keine abweichenden datenschutzrelevanten Einstellungen zu unseren Webseiten-Servern. ("daten.verwaltungsportal", "fotos.verwaltungsportal.de", "vorschau.verwaltungsportal.de", "layout.verwaltungsportal.de")

 

 

in detaillierter Form:

 

Server-Log-Files
Bei jedem Zugriff auf das Internetangebot und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert und verarbeitet, die Ihr Browser automatisch übermittelt. Server-Logs werden aus Sicherheitsgründen für 48 Stunden vorgehalten (anschließend verworfen).


Im Einzelnen werden über jeden Zugriff/Abruf folgende Daten gespeichert:

  • angefragte Seite
  • Referrer URL
  • Datum und Uhrzeit der Serveranfrage
  • Status der Serverabfrage
  • übertragende Datenmenge
  • IP-Adresse
  • User-Agent (Browser & Betriebssystem)

 

Server-Logs werden nicht mit anderen Datenquellen zusammengeführt, nicht für statistische Zwecke verarbeitet und nur geprüft, wenn Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung vorliegen.


Cookies
Das System nutzt temporäre Cookies (kl. Textdateien), um die Webseite nutzerfreundlich und effektiver zu machen (insbesondere Menüführung, Spracheinstellungen, menübezogene Bannerbilder, Schriftgrößeneinstellung, etc.) Diese Session-Cookies beinhalten keine personenbezogenen Daten, haben in der Regel eine Lebensdauer von maximal 24 Stunden und werden nicht zur Identifizierung von Besuchern genutzt.


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Gewerbeamt

 

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft

GESO


 

Inhaltsverzeichnis

Auskunft gemäß Artikel 12 bis 14 der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO). 3

Gespeicherte Daten. 3

Angaben zu natürlichen Personen. 3

Angaben zum Betrieb / gegebenenfalls zur Gewerbeperson. 3

Gaststätten (GastG, Gaststättengesetze der Länder). 4

Bewacher (§ 34a GewO). 4

Makler (§§ 34 c, f, h und i GewO). 5

Reisegewerbe (§ 55 GewO). 6

Spielhalle (§§ 33 c, d und i GewO). 6

Spiele-Erlaubnis gem. §60a Abs. 2 bzw. 3 GewO.. 7

Prostitution (ProstSchG). 7

Gewerbeuntersagung. 8

Empfänger von Datenübermittlungen. 9

Datenempfänger: Industrie- und Handelskammer. 9

Datenempfänger: Handwerkskammer. 9

Datenempfänger: Landesbehörde für Immissionsschutz. 9

Datenempfänger: Landesbehörde für Arbeitsschutz. 9

Datenempfänger: Eichamt. 9

Datenempfänger: Bundesagentur für Arbeit. 9

Datenempfänger: DGUV e.V. (Berufsgenossenschaft). 9

Datenempfänger: Zollverwaltung. 9

Datenempfänger: Registergericht. 9

Datenempfänger: Landesamt für Statistik. 10

Datenempfänger: Landesbehörde für Lebensmittelüberwachung. 10

Datenempfänger: Gewerbeaufsichtsamt. 10

Datenempfänger: Finanzamt. 10

Datenempfänger: Gewerbezentralregister. 10

Datenempfänger: Bundeszentralregister. 10

Datenempfänger: Einheitliche Stellen der Bundesländer und Kommunen. 10

Datenempfänger: Öffentliche Stellen nach § 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 10

Datenempfänger: Nichtöffentliche Stellen nach § 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 10

Datenempfänger: Registerbehörde. 11

Datenempfänger: Polizei und Ordnungsbehörden. 11

Datenempfänger: Ausländerbehörde. 11

Angaben gemäß Artikel 13 der DS-GVO: 11

Verantwortliche Stelle: 11

Datenschutzbeauftragter: 11

 

 

Auskunft gemäß Artikel 12 bis 14 der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO)

Gespeicherte Daten

Angaben zu natürlichen Personen

 

  • Namenstitel, Nachtitel, Namenszusatz
  • Familienname, Vornamen, Rufname
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeiten
  • Geburtsland
  • Geschlecht
  • Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Adresszusatz, Land, PLZ, Ort, Postfach/PLZ/Nr., Telefon, Handy, Telefax, E-Mail, Homepage)
  • Aufenthaltsgenehmigung, Handwerkskarte, Erlaubnis
  • Funktion im Sinne des Gewerbes (Betriebsinhaber, Gesellschafter, gesetzlicher Vertreter ...)

 

Angaben zum Betrieb / gegebenenfalls zur Gewerbeperson

 

  • Eingetragener Name oder Betriebsbezeichnung
  • Registergericht und Ort
  • Register Nr.
  • Datum der Eintragung
  • Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften) / Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen)
  • Betriebsart
  • Niederlassungsart
  • Rechtsform
  • Vertretungsberechtigte Person (bei bestimmten Betriebs- und Rechtsformen)
  • Anschrift der Betriebsstätte (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Land, PLZ, Ort, Adresszusatz, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
  • Anschrift der Hauptniederlassung (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Land, PLZ, Ort, Adresszusatz, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
  • Frühere / künftige Betriebsstätte (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Land, PLZ, Ort, Adresszusatz, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
  • Früherer Inhaber (Vorname, Nachname oder Betriebsbezeichnung)
  • Tätigkeiten (textliche Beschreibung, WZ-Branche, Kategorien Schwerpunkttätigkeit)
  • Tätigkeiten werden im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben
  • Erlaubnisbedürftige Tätigkeit
  • Anzahl der beschäftigten Personen (Teilzeit/Vollzeit)
  • Handwerkskarte/Erlaubnis
  • Gründe der Meldung
  • Aktenzeichen
  • Verdachtsmomente auf Scheinselbständigkeit / Schwarzarbeit
  • (eAkte-Dokumente)

Gaststätten (GastG, Gaststättengesetze der Länder)

 

Vorübergehende Gaststätten/Veranstaltungen:

 

  • Veranstaltung (Anlass/Bezeichnung, Zeitraum, Betriebsart)
  • Ansprechpartner (Name und Anschrift, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
  • Ort (Genaue Bezeichnung des Gebäudes bzw. Grundstückes, Name und Anschrift des Eigentümers)
  • Antragsteller (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
  • Art
  • zuständiges Finanzamt
  • Steuernummer

 

Gaststätten:

 

  • Antragsteller (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
  • Betriebsart
  • Anschrift Betriebsstätte (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Land, PLZ, Ort, Adresszusatz, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
  • Betrieb Grundstück
  • Erlaubnis (zum Betrieb, zur Neuerrichtung, zur Fortführung, zur Änderung oder Erweiterung der Räume, zur Änderung der Betriebsart)
  • Erlaubnis (Erlaubnis gilt für beschränkten Personenkreis)
  • Räume
  • Vorläufige Erlaubnis (beantragt, Verlängerung von/bis)

 

Sperrzeit:

 

  • Antragsteller (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
  • Veranstaltung (Ort der Veranstaltung, Art der Veranstaltung, Begründung)
  • Zeiträume (beantragte Zeiträume (Zeitraum, Uhrzeit, Art, von/bis), Erlaubnis (Uhrzeit, Art, von/bis))

 

Bewacher (§ 34a GewO)

 

  • Betriebsinhaber (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift), Firma (Registername, Registerort, Registernummer, Datum der Eintragung, Betriebsstätte, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
  • Beschäftigte (Status, Name, Vorname, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Eintrittsdatum, Austrittsdatum, letzte Prüfung, nächste Prüfung, Bemerkungen, Gründe)
  • Tätigkeit

Makler (§§ 34 c, f, h und i GewO)

 

Makler:

 

  • Antragsteller (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift), Firma (Registername, Registerort, Registernummer, Datum der Eintragung, Betriebsstätte, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
  • Tätigkeiten
  • Pflichtprüfung

 

Finanzanlagenvermittler:

 

  • IHK Ident-Nr.
  • Antragsteller (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift), Firma (Registername, Registerort, Registernummer, Datum der Eintragung, Betriebsstätte, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
  • Tätigkeit
  • Pflichtprüfung

 

Honorar-Finanzanlagenberater:

  • IHK Ident-Nr.
  • Antragsteller (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift), Firma (Registername, Registerort, Registernummer, Datum der Eintragung, Betriebsstätte, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
  • Tätigkeit
  • Pflichtprüfung

 

Immobiliardarlehensvermittler:

 

  • Antragsteller (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift) Firma (Registername, Registerort, Registernummer, Datum der Eintragung, Betriebsstätte, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
  • Tätigkeiten
  • Pflichtprüfung

 

Vermittlerregister:

 

  • Erlaubnisinhaber bzw. gesetzl. Vertreter bei jur. Personen (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift) Firma (Registername, Registerort, Registernummer, Datum der Eintragung, Betriebsstätte, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
  • Angaben zum Unternehmen
  • Hauptniederlassung
  • Angaben bei Auslandstätigkeit

 

Niederlassungen, Prüfungsberichte:

 

  • Bezeichnung, Status
  • Niederlassung und Erlaubnisinhaber
  • Erinnerung an die Abgabe (Datum, Sachbearbeiter, neue Frist)
  • Mahnung/Bußgeld (Erfolgt am, Sachbearbeiter, Frist zur Vorlage, Höhe des Bußgeldes, Zwangsgeldandrohung)
  • Einreichung (Eingegangen am, Sachbearbeiter)

 

Reisegewerbe (§ 55 GewO)

 

  • Antrag (Befristung, Antragsteller, persönliche/gewerbliche Verhältnisse)
  • Antragsart ( Erteilung, Verlängerung, Erweiterung, Ausdehnung)
  • Antragsteller
  • Gewerbe

 

Spielhalle (§§ 33 c, d und i GewO)

 

Allgemeine Aufstellerlaubnis:

 

  • Antrag (Antragsteller/Erlaubnisinhaber, persönliche/gewerbliche Verhältnisse)
  • Antragsteller/Betriebsinhaber

 

Bestätigung über die Geeignetheit:

 

  • Antrag (Angaben Erlaubnisinhaber, Aufstellungsort)
  • Antragsteller/Betriebsinhaber
  • Aufstellungsort (Art, Bezeichnung, Straße, Hausnr., PLZ, Ort, Inhaber des Aufstellungsortes (Name, Vorname, Anschrift))

 

Genehmigungspflichtiges Spiel:

 

  • Antrag (Antragsteller/Erlaubnisinhaber, persönliche/gewerbliche Verhältnisse, Aufstellungsort, Veranstaltungsort)
  • Antragsteller/Betriebsinhaber, weitere gesetzliche  Vertreter
  • Veranstaltungsort
  • Spielbezeichnung
  • Bescheinigung und Aktenzeichen BKA
  • Erlaubnisdauer

 

 

Betreiben einer Spielhalle:

 

  • Antrag (Antragsteller/Erlaubnisinhaber, persönliche/gewerbliche Verhältnisse, Aufstellungsort, Veranstaltungsort)
  • Antragsteller /Betriebsinhaber, weitere gesetzliche  Vertreter
  • Befristung
  • Betrieb (Name, Anschrift der Betriebstätte, Grundfläche)

 

 

Betreiben einer Spielhalle nach Landesgesetz:

  • Antrag (Antragsteller/Erlaubnisinhaber, persönliche/gewerbliche Verhältnisse, Aufstellungsort, Veranstaltungsort)
  • Antragsteller /Betriebsinhaber, weitere gesetzliche  Vertreter
  • Beschäftigte (Name, Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung, Tätigkeit)

 

Spiele-Erlaubnis gem. §60a Abs. 2 bzw. 3 GewO

 

  • Antrag (Antragsteller/Erlaubnisinhaber, persönliche/gewerbliche Verhältnisse, Aufstellungsort, Veranstaltungsort)
  • Antragsteller /Betriebsinhaber, weitere gesetzliche  Vertreter
  • Angaben zur Erlaubnis (Befristung, Veranstaltung, Bezeichnung des Veranstaltungsortes, Bescheinigung LKA)
  • Bezeichnung des/der Spiele/s

 

Prostitution (ProstSchG)

 

Erlaubnis §12

 

  • Antragsteller
  • Ausstellungsdatum, Ausstellungsbehörde
  • Erlaubniszweck (Prostitutionsstätte, Prostitutionsfahrzeug, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsvermittlung)
  • Erlaubnisinhaber/gesetzl. Vertreter bei jur. Person
  • Betriebskonzept (Prostitutionsstätte, Prostitutionsfahrzeug, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsvermittlung)
  • Anschrift der Betriebstätte (Straße, PLZ, Ort mit Ortsteil, Hausnummer (von/bis) Adresszusatz)
  • Räume (Art des Raumes, Lage/Stockwerk, Grundfläche, Höhe)
  • Angaben zum Prostitutionsfahrzeug (amtl. Kennzeichen, Fahrzeugname/-typ, TÜV, Beschreibung)
  • Bezeichnung der Veranstaltung
  • Beschreibung der Veranstaltung

 

Anzeige Prostitutionsfahrzeug

 

  • Antragsteller
  • Amtliches Kennzeichen (Kfz, Schiff)
  • Aufstellungsort (PLZ, Ort mit Ortsteil, Straße, Hausnummer (von/bis), Adresszusatz)
  • Dauer (Zeitraum, Betriebszeiten)
  • Betreiber (Name, Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
  • Fahrzeughalter (Name, Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)

 

Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung

 

  • Antragsteller
  • Betreiber (Name, Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
  • Namen der Veranstaltung
  • Ort der Veranstaltung (PLZ, Ort mit Ortsteil, Straße, Hausnummer (von/bis), Adresszusatz,  genaue Bezeichnung)
  • Dauer (Zeitraum, Betriebszeiten)
  • Vertreter der Veranstaltung (Name, Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
  • Eigentümer der genutzten Räume bzw. Flächen (Name, Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)

 

Stellvertreter §13

 

  • Antragsteller
  • Aufstellungsort (PLZ, Ort mit Ortsteil, Straße, Hausnummer (von/bis), Adresszusatz)
  • Befristung (optional)
  • Erlaubnisinhaber/gesetzl. Vertreter bei jur. Person
  • Stellvertreter (Name, Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
  • Betrieb Prostitutionsstätte ( Name, Anschrift Betriebstätte)
  • Betrieb Prostitutionsfahrzeug (amtl. Kennzeichen, Identifizierungsnummer)
  • Organisation bzw. Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung (Bezeichnung, Anschrift)
  • Betrieb einer Prostitutionsvermittlung ( Anschrift)

 

Gewerbeuntersagung

 

  • Angaben des Betroffenen (Name, Rufname, Vorname Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenzusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift
  • Vorgangskennzeichen
  • Aktenzeichen
  • Grund der Gewerbeuntersagung
  • Betroffene öffentliche/nichtöffentliche Stellen, Gläubiger
  • Offene Außenstände

 

Empfänger von Datenübermittlungen

 

Datenempfänger: Industrie- und Handelskammer

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister  zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Handwerkskammer

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister  zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Landesbehörde für Immissionsschutz

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister  zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.

Datenempfänger: Landesbehörde für Arbeitsschutz

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister  zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Eichamt

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister  zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Bundesagentur für Arbeit

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister  zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: DGUV e.V. (Berufsgenossenschaft)

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister  zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Zollverwaltung

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister  zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Registergericht

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister  zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.

Datenempfänger: Landesamt für Statistik

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV, § 34 ProstSchG  genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Landesbehörde für Lebensmittelüberwachung

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister  zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Gewerbeaufsichtsamt

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister  zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Finanzamt

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister  zur Erfüllung der in § 138 Abgabenordnung, § 6 Mitteilungsverordnung genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Gewerbezentralregister

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister  zur Erfüllung der in Titel XI GewO genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Bundeszentralregister

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister  zur Erfüllung der in Bundeszentralregistergesetz (BZRG) genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Einheitliche Stellen der Bundesländer und Kommunen

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister  zur Erfüllung der in EG-DLR bzw. in § 6c GewO genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Öffentliche Stellen nach § 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 34 ProstSchG, § 11 GewO genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Nichtöffentliche Stellen nach § 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 34 ProstSchG genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Registerbehörde

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister zur Erfüllung der in § 11a GewO, § 34a GewO genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Polizei und Ordnungsbehörden

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 34 - 37 POG genannten Aufgaben.

 

Datenempfänger: Ausländerbehörde

 

Art der Daten: erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister zur Erfüllung der in § 87 Abs. 2, 4 und 5 des AufenthG, § 76 AufenthV genannten Aufgaben.

 

Angaben gemäß Artikel 13 der DS-GVO:

 

                                                 

Verantwortliche Stelle:

 

  • Amt Hürup                       
  • Schulstraße 1      
  • 24975 Hürup
  • 04634/8826         
  •               

                                                 

 

Datenschutzbeauftragter:

 

  • kommunit ITZweckverband Schleswig-Holstein                            
  •      
  • Frank Wichmann
  • 04121/6404646   

                                                 

Betroffenenrechte nach Artikel 12 der DS-GVO sind bei der o.a. verantwortlichen Stelle oder den (spezial)gesetzlich vorgesehenen Stellen geltend zu machen.

 

 

 

Einwohnermeldeamt

 

 

 

Information

gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

für meldepflichtige Personen

 

Vorbemerkung

Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

 

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

 

                    -           Amt Hürup

-           Schulstraße 1

-           24975 Hürup

-           04634/88-24

-          

 

  1. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

 

        

Tanja Roßmann

c/o kommunit IT-Zweckverband

Ramskamp 71-75, 25337 Elmshorn

Telefon: 04121/6404-920

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  1. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.

 

  1. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
    1. Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
    2. Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann.

Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.

    1. Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.
    2. Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.

Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.

    1. Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.
    2. An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.

 

  1. Dauer der Speicherung

Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.

 

  1. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.

Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.

  1. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen  der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).

Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

  1. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen (siehe Nummer 4. Buchstabe d)), sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).

Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.

 

  1. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Postfach 71 16, 24171 Kiel, Telefon: 0431 988-1200, E-Mail: ), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

 

GESO

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Datenschutz-Grundverordnun g (DS-GVO) Betroffenenauskunft GESO

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Amt Hürup

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