Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanungen in den Gemeinden

 

Lärmbelastungen gehören zu den großen Umweltbelastungen, denen die Menschen in Europa ausgesetzt sind. Die Europäische Union hat mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) vom 25. Juni 2002 ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen.

Dabei werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt.

Das grundsätzliche Ziel der Richtlinie lautet: „Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht.” Hierfür ist es notwendig „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.” Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

  1. Die Belastung durch Umgebungslärm wird anhand von Lärmkarten nach gemeinsamen Bewertungsmethoden ermittelt;
  2. Es wird sichergestellt, dass die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert wird;
  3. Die Gemeinden erstellen Aktionspläne, die auf Basis von Lärmkarten erarbeitet wurden. Ziel ist es, den Umgebungslärm soweit erforderlich – und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann – zu verhindern, zu mindern sowie die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist.

 

In den ersten Stufen der Lärmaktionsplanung (2007 und 2013) waren in den Gemeinden des Amtes Hürup keine Lärmschwerpunkte ermittelt worden und die Gemeinden waren nicht verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Bei der Lärmkartierung 2017 sind in der Gemeinde Tastrup erstmals die Schwellenwerte für die Lärmkartierung überschritten worden. Die Gemeinde Tastrup ist daher verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die anderen amtsangehörigen Gemeinden sind weiterhin nicht betroffen.

 

Die Übersichtskarten der Lärmkartierung 2017 für Tastrup und der Entwurf des Lärmaktionsplanes sind auf der Homepage hinterlegt. Die Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Lärmaktionsplanes Tastrup erfolgt im Rahmen öffentlicher Sitzungen der Gemeindevertretung.

 

Anlagen:

 

Entwurf Lärmaktionsplan für Tastrup

 

Bekanntmachung öffentl. Auslegung Lärmaktionsplan

 

Lärmkartierung Tastrup 2017 (24 Std.)

 

Lärmkartierung Tastrup 2017 (nachts)

 

Kontakt Amt Hürup

Amt Hürup

Schulstr. 1
24975 Hürup

 

 Telefon (04634) 880
E-Mail E-Mail: