Richtlinie - Soforthilfe zur Gewährung von Überbrückungshilfen, 09.04.2020
Amt Hürup
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein hat am 09.04.2020 zur Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen aus Mitteln des Landes für von der Corona-Krise besonders geschädigte Unternehmen, Selbstständige und Angehörige Freier Berufe mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäfitigen eine Richtlinie erlassen (Soforthilfe Corona).
Weitere Informationen können der beigfügten Datei entnommen werden.
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