Online-Antragsverfahren zur Beantragung von Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger
Im Zusammenhang mit der Energiepreisbremse ist das Antragsverfahren zur Entlastung bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Flüssiggas, Öl oder Holzpellets gestartet. Für die Antragstellung steht ab sofort das Online-Portal zur Verfügung unter:
Antragstellung
Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, hat die Möglichkeit, einen Antrag in Papierform zu stellen. Es werden ausschließlich beheizte Wohnflächen bezuschusst. Die Summe der potenziellen Hilfen muss mindestens 100,- Euro pro Wohneinheit betragen. Die Hilfe ist auf 2.000,- Euro pro Wohneinheit begrenzt.
Es wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern empfohlen, in einem ersten Schritt zu überprüfen, ob sie antragsberechtigt sind. Zur Überprüfung der genauen Antragsberechtigung steht ein Online-Rechner zur Verfügung. Dieser ist ebenfalls abrufbar unter:
Bin ich berechtigt? (Onlinerechner)
Vorrangig sind folgende Voraussetzungen zu prüfen:
- Erstattungsfähig sind in der Regel nur Rechnungen über nicht leitungsgebundene Energieträger, die den Zeitraum 01. Januar 2022 bis zum 01.12.2022 betreffen.
- Für eine Antragsberechtigung muss der tatsächlich gezahlte Preis mindestens das Doppelte des Referenzpreises oder mehr betragen haben.
(Beispiel: Der vom Bund festgelegte Referenzpreis für Heizöl liegt bei 0,71 Euro/L (inkl. USt.). Für eine Antragsstellung einer Privatperson muss der tatsächlich gezahlte Preis also mindestens 1,42 Euro/L (inkl. USt.) oder mehr betragen)
Weitere Informationen und gebündelte Antworten des Bundes sind auf der Internetseite des MLLEV zu finden unter:
Weitere Informationen