Schnee- und Eisbeseitigungspflicht
Schnee- und Eisbeseitigung!
Das Amt Hürup weist auf die Räum- und Streupflicht der Anlieger hin.
Nach den geltenden Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden des Amtes Hürup umfasst der Winterdienst das Schneeräumen sowie auch bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege mit abstumpfenden Stoffen.
Die Gemeinden haben die Reinigungspflicht in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern (ggf. Mietern, Erbbauberechtigten, Nießbrauchern, sonstigen Wohnungsberechtigten) auferlegt.
Die zu reinigenden Straßenteile sind in einem sauberen Zustand zu halten und von Unkraut zu befreien. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die dem Feuerlöschwesen dienen - den Wasseranschlüsse sind jederzeit sauber und von Schnee und Eis frei zu halten. Im Übrigen richten sich Art und Umfang der Reinigung nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Nach 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist bis 08.00 Uhr des folgenden Tages, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr entstehendes Glatteis so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist.
Schnee ist in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu entfernen, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 08.00 Uhr des folgenden Tages.
Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee frei zu halten und bei Glätte zu streuen. Auf den mit Sand, Kies oder Schlacke befestigten Gehwegen ist nur Glätte zu beseitigen; jedoch sind Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehflächen zu entfernen.
Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehweges oder einem Seitenstreifen zu lagern. Wo dies nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht gefährdet werden. Von anliegenden Grundstücken darf der Schnee nicht auf die Straße geschafft werden.
Gehwege im Sinne der vorstehenden Absätze sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger geboten ist.
Amt Hürup
Ordnungsamt