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Klimaschutz

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Aktuelle informationen

 

Was bringt uns die CO2-Bepreisung?

Die Idee des Emissionshandels ist nicht neu: Schon seit 2013 müssen Kraftwerksbetreiber bei der Stromerzeugung Zertifikate für das bei der Kohle- oder Gasverbrennung ausgestoßene CO2 erwerben. Auch Fluggesellschaften müssen schon länger u.a. die durch den Kerosinverbrauch erzeugten CO2-Emissionen durch den Zertifikatkauf ausgleichen. Seit diesem Jahr wird nun auch ein sogenannter „CO2-Preis“ auf fossile Kraft- und Brennstoffe erhoben, das heißt jedes Unternehmen, das bei der Produktherstellung oder beim Angebot von Dienstleistungen CO2-Emissionen erzeugt, muss eine entsprechende Abgabe leisten und bei der Deutschen Emissionshandelsstelle Zertifikate für die genutzten Brennstoffe erwerben.

Der CO2-Preis wird zunächst nur auf Erdgas, Heizöl, Flüssiggas, Benzin und Diesel erhoben und von den Unternehmen überwiegend auf die Endverbraucher umgelegt. Ab 2023 werden dann auch Kohle und Biobrennstoffe wie Biogas, Biodiesel, Palm- oder Kokosöl besteuert. Gerade Pflanzenöle wie Palmöl befinden sich auch in vielen Nahrungs- und Futtermitteln (z.B. in Margarine und Süßwaren wie Schokocreme), sowie in Kosmetikprodukten und Waschmitteln. Die Steuer fällt für Brennstoffe höher aus, bei deren Verbrennung mehr CO2 frei wird. Der Preis pro Tonne CO2 liegt aktuell bei 25€ und erhöht sich jährlich um 5-10€ auf 50€/t CO2 im Jahr 2025. Ab 2026 soll die Menge der verfügbaren CO2-Zertifikate durch die Deutsche Emissionshandelsstelle dann entsprechend der gültigen Klimaschutzziele der Bundesregierung begrenzt werden und die Zertifikate werden im Bereich von 55-65€/t CO2 versteigert. Ab 2027 soll allein der Markt den CO2-Preis regulieren.

Da für den Endverbraucher zuzüglich auf die CO2-Bepreisung (netto 25€/t CO2) 19% Mehrwertsteuer entfallen, bedeutet die neue Regelung schon jetzt eine Bruttopreissteigerung von ca. 7c/l Benzin bzw. 8c/l Heizöl (Quelle: www.finanztip.de). Mit den Einnahmen aus der CO2-Steuer will die Bundesregierung allerdings gezielt klimafreundliches Verhalten fördern: Förderprogramme zur Umstellung von Heizungsanlagen, zur energetischen Sanierung von Gebäuden und zur Umstellung auf alternative Antriebe oder klimafreundliche Mobilitätslösungen sollen den Verbrauchern helfen den Energiebedarf zu senken und auf regenerative Energien umzusteigen. Der CO2-Steuer entgeht man nämlich vollständig durch die Nutzung von Holzbrennstoffen, Solarenergie oder Wärmepumpen, sowie Fahrzeugen mit Elektroantrieb oder Brennstoffzelle. Mittels der Steuereinnahmen wurde mit Beginn des Jahres außerdem die EEG-Umlage auf 6,5c/kWh gedeckelt, die Pendlerpauschale für Arbeitswege ab 20km auf 0,35c/km erhöht und zum Ausgleich der erhöhten Nebenkosten auch eine Wohngeldanhebung gestaffelt nach Haushaltsgröße vorgenommen.

Wer sich näher über den europäischen oder nationalen Emissionshandel als zentrales Klimaschutzinstrument informieren möchte, findet alle Informationen verständlich und übersichtlich zusammengestellt auf der Homepage der Deutschen Emissionshandelsstelle (www.dehst.de).

Preise

 

Klimaschutzmanagement Region Flensburg

 

Landesregierung fördert Batteriespeicher für Privathaushalte und Klein(st)unternehmen

Insgesamt 3,6 Mio. Euro hat das Land Schleswig-Holstein den BürgerInnen im letzten Jahr für Klimaschutzmaßnahmen im Privatbereich zur Verfügung gestellt. Zwei Mal wurde das Budget des Förderprogramms "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" seit Juni 2020 um jeweils eine Million Euro aufgestockt und über 5200 Anträge gingen beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ein. Mitte Dezember war das Budget des Förderprogramms aufgrund der Vielzahl von Anträgen schließlich ausgeschöpft. Besonders beliebt war die Investition in Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (ca. 2000 Anträge), die Installation von Stromspeichern (ca. 1450 Anträge) und die Anschaffung von Lastenrädern (ca. 720 Anträge).

In diesem Jahr wird im Rahmen des Programms nur die Förderung für Batteriespeicher mit insgesamt 2,5 Millionen Euro fortgeführt. Ab dem 18.01.21 können Anträge zur Bezuschussung von Batteriespeichern durch Privatpersonen und Klein(st)unternehmen gestellt werden. Zu beachten ist, dass eine Antragstellung vor der Umsetzung erfolgen muss! Zudem muss der Batteriespeicher künftig gemeinsam mit einer neuen Energieerzeugungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien errichtet werden, die selbst nicht förderfähig ist.

Die Förderung für den Stromspeicher beträgt bis zu 400€ je kWh nutzbarer Kapazität des Batteriespeichers. Für die Installations- und Anschlusskosten werden pauschal 200€ Zuwendung gewährt. Der maximale Zuschuss pro Maßnahme ist auf 2.200€ festgelegt. Die Antragstellung kann ab dem 18.01.21 über ein Online-Portal beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) erfolgen. Die gesamte Förderrichtlinie und den Link zur Antragstellung finden Sie auf unsrer Homepage (https://www.klimaschutzregion-flensburg.de) bei den aktuellen Meldungen.

 

 

Der überarbeitete Masterplan 100% Klimaschutz Region Flensburg (Bd. II) ist da!

 

 

 

http://klimaschutzregion-flensburg.de/download/

 

 

 

Klimaschutz im Amtsbereich Hürup

 

Der Klimawandel schreitet stetig voran. Ohne Gegenmaßnahmen werden die verantwortlichen Emissionen für den Treibhauseffekt dazu führen, dass die durchschnittliche Mitteltemperatur weiter ansteigt. Um die daraus resultierenden weiteren Folgen weitestgehend zu minimieren und nicht noch weiter zu verschärfen, ist es erforderlich, den Temperaturanstieg unter 2°C zu stabilisieren.

International und national sind Reduzierungen der globalen Emissionen festgeschrieben.

Darüber hinaus ist eine Verankerung auf der lokalen Ebene erforderlich.

 

Grundlage hierfür ist das umfangreiche Klimaschutzkonzept der Umlandgemeinden der Region Flensburgs. Durch eine Reduzierung des Energiebedarfs, die Steigerung der Energieeffizienz sowie den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien ist es möglich, die Emissionen zu senken und bis zum Jahr 2050 eine CO2-Neutralität zu erreichen. Die 39 beteiligten Kommunen haben sich mit den Beschlüssen zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes diesem Ziel grundsätzlich verschrieben.

 

Die beteiligten Kommunen sind gemeinsam den ersten Schritt zu Erstellung des Klimaschutzkonzeptes gegangen, um den Lebensraum für zukünftige Generationen zu sichern. Eine gemeinsame weitere Beschreitung dieses Weges hin zur CO2-Neutralität wäre die konsequente Fortführung für die Region.

 

Alle 7 Gemeinden  des Amtes Hürup haben sich ebenfalls für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und die weitere Begleitung durch die Installation eines Klimaschutzmanagements bereit erklärt.

 

Alle Informationen zum Vorhaben "Masterplan 100% Klimaschutz Region Flensburg", Kontaktdaten und viele weitere Informationen finden Sie hier:

www.klimaschutzregion-flensburg.de

 

 

 

Kontakt Amt Hürup

Amt Hürup

Schulstr. 1
24975 Hürup

 

 Telefon (04634) 880
E-Mail E-Mail: